Neue Verordnungsvordrucke

Am 01.Januar 2021 tritt die neue Heilmittelrichtlinie in Kraft. Unter anderem bedeutet dies, dass ein neuer Verordnungsvordruck (Muster 13) den alten ablöst. Alle ab Januar 2021 ausgestellten Verordnungen müssen auf dem neuen Vordruck ausgestellt werden. Dies gilt sowohl für ärztliche als auch für zahnärztliche Physiotherapieverordnungen. 

Bitte reichen Sie ihre Verordnung spätestens 48 Stunden vor dem ersten Behandlungstermin bei uns ein ( per email, persönlich oder per Post), damit wir diese auf Richtigkeit prüfen können und evtl. nötige Korrekturen rechtzeitig bei ihrem verordnenden Arzt anfordern können. 

Corona-Informationen

Bitte beachten Sie folgendes:

  • Es besteht FFP2-Maskenpflicht
  • Sagen Sie Ihren Termin ab, wenn Sie Symptome haben.
  • Erscheinen Sie pünktlich, aber nicht vorzeitig zu Ihrem Termin, um Wartezeiten zu vermeiden.
  • Waschen Sie Ihre Hände nach Betreten der Praxis
  • Terminvereinbarungen und Anfragen über E-Mail oder telefonisch.

Corona-Informationen

Bitte beachten Sie folgendes:

  • Es besteht Maskenpflicht (FFP2 oder OP-Maske).
  • Sagen Sie Ihren Termin ab, wenn Sie Symptome haben.
  • Erscheinen Sie pünktlich, aber nicht vorzeitig zu Ihrem Termin, um Wartezeiten zu vermeiden.
  • Waschen Sie Ihre Hände nach Betreten der Praxis
  • Terminvereinbarungen und Anfragen über E-Mail oder telefonisch.